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Deutsches Arbeitsrecht

Rechtsbeistand

Sind Sie oder waren Sie in Deutschland beschäftigt und suchen Sie rechtliche Unterstützung? Ich stehe Ihnen gerne in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

  • Vertretung vor dem deutschen Arbeitsgericht bei Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Aushandlung günstiger Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Erzielung einer günstigen Abfindung

Entgegen der landläufigen Meinung ist eine Entschädigung in Deutschland bei Kündigung des Arbeitsvertrags nicht gesetzlich vorgeschrieben und keine Pflicht des Arbeitgebers.

Die Entschädigung ist das Ergebnis gerichtlicher oder außergerichtlicher Verhandlungen. Mein Fachwissen und meine Verhandlungserfahrung sichern Ihnen die bestmögliche Entschädigung.

Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, da die Kündigung spätestens 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung angefochten werden kann.

+49 151 52410065